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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltung
Unsere Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Beratungsleistungen und sonstigen Leistungen im gewerblichen Rechtsverkehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Abschluss
Angebote sind stets freibleibend. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Derartige Unterlagen darf der Kunde an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergeben. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung der Vertragsparteien.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unterbleiben der Leistung
Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Verstreichen vereinbarte Lieferfristen und -termine, hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Erfüllung unserer Verpflichtungen zu setzen, in der Regel mindestens 2 Wochen. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir unverzüglich mit. Teillieferungen und ihre gesonderte Berechnung sind uns in zumutbarem Umfang gestattet. Haben wir Schadensersatz wegen Verzug oder Unterbleiben der Lieferung zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren typischen Schaden, höchstens aber 20 % vom NettoWert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Für durch Verschulden unseres Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen stehen wir nur ein, wenn wir für unsere Leistung bzw. deren rechtzeitiges Erbringen eine Garantie übernommen haben. Sollten vom Besteller Liefertermine verschoben werden ist dieses für max. 14 Tage möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist vom Besteller der Kaufpreis für die gefertigten Artikel zu entrichten.

4. Rücksendungen
Rücksendungen des Kunden bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern im Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, Bearbeitungskosten/Wiedereinnahmegebühren in Höhe von mindestens 25% des Warenwertes, zumindest Netto 30 EUR pro Rücklieferung, bei Gutschrifterstellung in Abzug zu bringen.

5. Versand und Gefahrübergang
Grundsätzlich erfolgt der Versand ab Werk. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem tatsächlichen Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, auf den Kunden über. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware, unter Geltendmachung der Ansprüche, vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

6. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Unsere Rechungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum Netto Kasse zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen bzw. Boni oder Skonti bedürfen einer gesonderten Ver-einbarung. Bei einem NettoAuftragswert unter 1.250 EUR gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden. Bei einem NettoAuftragswert bis 750 EUR werden zusätzlich Verpackungskosten berechnet. Der Versand ins Ausland wird separat abgerechnet. Bei einem Netto-Auftragswert unter 125,00 EUR wird zusätzlich zu den Verpackungs- und Frachtkosten ein Mindermengenzuschlag / Bearbeitungsgebühr in Höhe von Netto 25,00 EUR abgerechnet .Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, abweichend von bestehenden Vereinbarungen, für alle vorliegenden Aufträge, Vorkasse zu verlangen. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Macht der Kunde berechtigt Mängelansprüche geltend, bleibt seine sich aus dem Vertrag ergebende Zahlungsverpflichtung hiervon grundsätzlich unberührt. Er kann jedoch einen Betrag zurückhalten, der für die Beseitigung der Mängel zuzüglich der hiermit verbundenen Aufwendungen erforderlich ist. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Macht der Kunde berechtigt Mängelansprüche geltend, bleibt seine sich aus dem Vertrag ergebende Zahlungsverpflichtung hiervon grundsätzlich unberührt. Er kann jedoch einen Betrag zurückhalten, der für die Beseitigung der Mängel zuzüglich der hiermit verbundenen Aufwendungen erforderlich ist.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung bezieht, behalten wir uns das Eigentum hieran vor, bis sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Eigentum hat uns der Kunde unter Übersendung eines Pfändungs-Protokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung unserer Waren gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird.
Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Zur Einziehung derartiger Forderungen ist der Kunde nur im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, wobei er die von ihm vereinnahmten Gelder umgehend zur Tilgung seiner fälligen Verbindlichkeiten an uns weiter zu leiten hat. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen, verwendeten Waren z. Zt. der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so ist vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum übertragen hat, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl Sicherheiten frei.

8. Mängelhaftung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf Übereinstimmung mit der vereinbarten Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 4 Tagen ab Zugang der Ware durch schriftliche Anzeige zu rügen. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde es schuldhaft versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B. Fehlmengenbescheinigung). Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Zur Nacherfüllung hat uns der Kunde angemessen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wenn wir eine uns aufgegebene angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne die Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Veränderungen der Ware oder nicht fachgerechte Instandsetzungsarbeiten, sei es durch den Kunden selbst oder durch Dritte, lassen unsere Haftung für daraus entstehende Folgen entfallen.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz können gegen uns nicht geltend gemacht werden, wenn eine realisierbare Möglichkeit der Inanspruchnahme Dritter besteht. Werden wir durch Dritte wegen eines Produktfehlers der Ware auf Schadenersatz in Anspruch genommen, ist der Kunde uns gegenüber zum vollen Ausgleich verpflichtet, soweit er nicht den Beweis dafür führen kann, dass der Produktfehler auf ein zumindest grob fahrlässiges Verschulden unserer Organe bzw. leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Auch in diesem Fall haben wir leichte Fahrlässigkeit unserer Organe bzw. leitenden Angestellten sowie grobe und leichte Fahrlässigkeit von unserer Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten. Der Kunde muss uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, wenn ein Dritter gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einen Produktfehler im Zusammenhang mit der von uns gelieferten Ware zurückzuführen sind. Verstößt der Kunde gegen diese Informationspflicht, verliert er die Ansprüche, die ihm anderenfalls zustehen würden. Haben wir für einen Schaden aufzukommen, den wir leicht fahrlässig verursacht haben, haften wir nur beschränkt. Wir haften nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Hat der Kunde für den betreffenden Schaden eine Versicherung abgeschlossen, haften wir nur für durch deren Inanspruchnahme bedingte Nachteile des Kunden. Unsere Haftung wegen Lieferverzuges und Unmöglichkeit der Leistung ist unter Ziff. 3) abschließend geregelt. Zur Einhaltung der Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes haben wir mit der Firma Interseroh unter der Nr. 86102 einen Vertrag über die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten abgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich die Altgeräte auf seine Kosten an den bekannten Sammelstellen der Fa. Interseroh abzuliefern, damit die von uns veranlasste Verwertung und Entsorgung erfolgen kann.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Herzebrock-Clarholz. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Herzebrock-Clarholz. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien für Lieferungen innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EU regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerstaatlichem Recht. Für alle übrigen Lieferungen gilt das Haager Kaufrecht. Entgegenstehendes internationales Recht wird ausdrücklich abbedungen.

Stand 25.06.2008




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